Europäische Union fördert unsere Schulungen

Gefördert werden einzelne Betriebsangehörige kleiner und mittlerer Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio Euro. Im Falle der Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte) können auch die Betriebsinhaber in den Genuss einer individuellen Förderung gelangen.
Die Förderung wird gewährt für Weiterbildungsmaßnahmen von mindestens 30 Zeitstunden, die allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen in den Bereichen Fachkompetenz, Methodenkompetenz oder Sozialkompetenz vermitteln - also genau das, was im Mittelpunkt aller unserer Seminare und Workshops steht. Wenn Sie sich für eine Schulung entscheiden, die wir als Anbieter direkt durchführen, beraten wir Sie gerne und sagen Ihnen, wo und wie Sie die entsprechenden Anträge stellen können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.


